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§ 1 Geltungsbereich

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Angebote und Leistungen erfolgen aufgrund dieser allgemeinen Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen und gelten ausschließlich und auch für alle künftigen Geschäfte. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen unseres Vertragspartners erkennen wir nicht an, es sei denn, Studio a.Live GmbH hätte ausdrücklich schriftlich der Geltung zugestimmt.

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§ 2 Überlassene Unterlagen

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An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen, Bilder etc., bleiben Eigentum der Firma Studio a.Live GmbH und wir behalten uns die Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Auftraggeber unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 Urhebergesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Mit der Zahlung unseres Honorars erwirbt unser Vertragspartner das Recht, unsere Arbeiten im vereinbarten Rahmen zu verwerten und zu nutzen. Dabei wird unserem Vertragspartner das ausschließliche Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 3 Urhebergesetz eingeräumt.

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§ 3 Vertragsschluss, Preise und Zahlung

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Sofern nichts gegenteiliges vereinbart wird, gelten alle unsere im Angebot ausgewiesenen Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer ab deren Datum exklusive Reise-, Hotel- sowie Verpflegungskosten. Der Rechnungsbetrag ist 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzüge zu zahlen. Einer Mahnung bedarf es nicht. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, berechnet Studio a.Live GmbH über dem jeweiligen Basiszinssatz nach dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz der Deutschen Bundesbank p.a.. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Die Firma Studio a.Live GmbH ist berechtigt, bei Neukunden bis zu 100% der Bruttovergütung im voraus vor Auftragsdurchführung zu fordern.

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§ 4 Gewährleistung / Haftung

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Der Auftraggeber hat die geleistete Dienstleistung / Ware unverzüglich zu prüfen und etwaige Beanstandungen unverzüglich und schriftlich an Studio a.Live GmbH zu rügen. Mängelrügen können von Studio a.Live GmbH nur binnen einer Frist von 2 Werktagen nach Empfang der Ware (z.B. Lichtplanung) erhoben werden. Nach Ablauf der Frist gilt die Ware als vertragsgerecht genehmigt. Eine Möglichkeit der Nachbesserung muss Studio a.Live GmbH mindestens zweimal eingeräumt werden. Schlägt die Nachbesserung fehl bzw. erfolgt sie nicht binnen einer angemessenen Frist, ist der Auftraggeber berechtigt, die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche geltend zu machen. Für Mangel-Folgeschäden haftet Studio a.Live GmbH jedoch nicht; insbesondere haftet Studio a.Live GmbH nicht für entgangene Verluste o.Ä.. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Rüge der gesamten Lieferung, es sei denn, die Teillieferung ist für den Auftraggeber ohne Interesse.

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§ 5 Arbeitszeiten

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Sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wird, gilt eine Einsatzzeit pro Person von maximal 10 Stunden täglich inklusive einer Stunde Pause. Fahrtzeit wird als Arbeitszeit gewertet. Darüber hinaus geleistete Stunden werden mit 10/100 jeder angefangenen Stunde mit der im Angebot angegebenen Tagessatz zzgl. folgender Überstundenzuschläge berechnet:

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Ab der ersten bis zur zweiten Überstunde: Tagessatz  x 1,25

Ab der dritten bis zur vierten Überstunde: Tagessatz x 1,5

Ab der fünften Überstunde: Tagessatz x 2

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Nachtarbeit zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr: Tagessatz x 1,5

Samstagsarbeit: Tagessatz x 1,5

Sonntagsarbeit: Tagessatz x 2

Feiertagsarbeit: Tagessatz x 2

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§ 6 Storno Bedingungen

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Im Falle eines Rücktrittes des Auftraggebers von der, im Angebot beschriebenen Leistung, kann von der Studio a.Live GmbH ohne Nachweis eines Schadens,  Schadensersatz bzw. Stornierungskosten wegen Nichterfüllung verlangt werden. Dies berechnet sich nach folgender Staffelung ab der Mittteilung über Rücktritt:

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Spätestens 30 Tage vor Leistungsantritt: 15% der Auftragssumme

Spätestens 14 Tage vor Leistungsantritt: 50% der Auftragssumme

Spätestens 7 Tage vor Leistungsantritt: 75% der Auftragssumme

Weniger als 7 Tage vor Leistungsantritt: 100% der Auftragssumme

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§ 7 Unterkunft / An- und Abreise

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Der Auftraggeber hat die Verpflegung der eingesetzten Personen von Studio a.Live GmbH während der Veranstaltung sicher zu stellen und zu zahlen. Ferner haben die eingesetzten Personen einen Anspruch auf die Unterbringung in einem 4 Sterne Hotel (Kategorie BRD) in Einzelzimmern und möglichst nahe am Einsatzort gelegen. Dies ist ebenfalls vom Auftraggeber sicher zu stellen und zu zahlen. Sollte vom Auftraggeber kein Hotel zur Verfügung gestellt werden, oder das Zimmer in einem unangemessenen oder desolaten Zustand sein, hat die Firma Studio a.Live GmbH das Recht, sich selbst in einem Hotel der oben genannten Klasse unterzubringen. Der Auftraggeber hat für die Kosten aufzukommen. Der Auftraggeber muss für alle notwendigen Reisekosten, inkl. hieraus resultierender Zusatzkosten (z.B. Taxi, öffentliche Verkehrsmittel etc.) aufkommen. Sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wird, werden Gefahrene Kilometer je 0,45€/km netto abgerechnet. An und Abreisetage werden mit je Tagessatz x 0,5 berechnet.

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§ 8 Anwendbares Recht, Gerichtstand


Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Studio a.Live GmbH und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern Besteller und Versender beide im Handelsregister eingetragene Kaufleute sind, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Besteller an seinem Wohnsitz zu verklagen. Unser Geschäftssitz ist Erfüllungsort.

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§ 9 Salvatorische Klausel

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Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht.

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AGB

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